Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB (Stand: 06.05.2022)


1. Allgemeines


(1) Die T-drei Wohnkollektion GmbH (folgend T-drei) bietet Möbel und Zubehör zum Kauf an. Die
nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Kunden und T-drei.


(2) Kunden im Sinne der vorliegenden AGB sind Verbraucher wie auch Unternehmer. Verbraucher ist
jede natürliche volljährige Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer
ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts, in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen berufliche
Tätigkeit handelt.


2. Vertragsabschluss


Vertragliche Bindungen entstehen erst dann, wenn T-drei einen Auftrag bestätigt (Auftragsbestätigung)
oder ein von T-drei gestelltes Auftragsformular unterzeichnet wird. Mündliche Vereinbarungen sind nur
insoweit gültig, als sie schriftlich bestätigt werden. Sämtliche Angaben u. Ausführungsbemerkungen sind
zu prüfen, und innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu korrigieren, wenn diese nicht entsprechen. Wird
der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 5 Werktagen widersprochen gilt diese als angenommen.


3. Geistiges Eigentum


Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches
bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der
ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung wird
unser Unternehmen eine Abstandsgebühr bzw. der Rechtsweg i.S.d. Urheberrechts anstreben.


4. Offerte


Offerten sind immer freibleibend und unverbindlich.


5. Lieferzeit


(1) Lieferzeiten werden bei Auftragsabschluss bekannt gegeben, sofern bei Auftragsabschluss
vollständige Auftragsklarheit herrscht. Sollte die Auftragsklarheit erst zu einem späteren Zeitpunkt
erreicht werden, wird die Lieferzeit entsprechend neu vereinbart.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und Ereignissen, die die Lieferung
wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Lieferverzug- oder Ausfall von
Vorlieferanten –, hat T-drei auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen diese nicht zu
vertreten. Dies gilt auch, wenn sie bei Lieferanten oder dessen Unterlieferanten eintreten. In den Fällen

ist T-drei berechtigt, die Lieferung um die Dauer des Zustands und einer zusätzlichen, angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder die Lieferpflicht entfallen zu lassen.


6. Mitwirkungspflicht des Kunden

Bei Lieferung und/oder Montagen wird diese von seitens T-drei mit einer Person durchgeführt. Der
Kunde ist in der Pflicht eine geeignete Person, welche beim Handling der Teile mithilft, zur Verfügung
zu stellen. Sollte das nicht möglich sein, muss das vom Kunden bekannt gegeben werden.


7. Mitteilung von Transportschäden


(1) Der Kunde wird die Johann Pramendorfer GesmbH & Co KG im Fall von Transportschäden nach
besten Kräften unterstützen, soweit Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen
bzw. Transportversicherung geltend gemacht werden.
(2) Der Kunde wird die gelieferte Ware bei Erhalt überprüfen. Bei äußerlich erkennbaren
Transportschäden ist für den Fall, dass die Lieferung trotzdem angenommen wird, schon bei Annahme
der Lieferung der Schaden auf den jeweiligen Versanddokumenten zu vermerken und vom Zusteller
quittieren zu lassen; mit Fotos an uns zu belegen.
(3) Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies
innerhalb von fünf Tagen nach Anlieferung gegenüber T-drei oder binnen sieben Tagen nach Anlieferung
gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu gewährleisten, dass etwaige Ansprüche
gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden können.


8. Rücktritt/Widerrufsrecht


(1) Da jede Bestellung auf die spezifischen Kundenwünsche extra angefertigt wird (Holzart, Größe,
Ausführung usw.), sind diese Produkte keine Handelswaren sondern Sonderanfertigungen, deswegen
besteht kein Rücktrittsrecht. Dies gilt im österreichischen, wie auch im deutschen Recht.
(2) Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel
an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist T-drei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder die
Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung
von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist T-drei
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


9. Erfüllungsort


Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Auftraggebers
gegenüber dem Auftragnehmer ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, dies selbst dann, wenn die
Übergabe der Ware bzw. Leistungserbringung vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.


10. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres
Unternehmens. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die in seinem
Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt
gleichzusetzen ist.


11. Zahlungskonditionen


Sofern nicht anders angegeben, wird die vollständige Zahlung 14 Tage nach Rechnungslegung ohne
Abzüge vereinbart.


12. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
zugrundeliegen, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den (Haupt-) Sitz unseres
Unternehmens vereinbart.


Salvatorische Klausel

Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses vorliegenden Schriftstücks, behalten alle anderen ihre
Gültigkeit.